Wohneigentum

Die berufliche Vorsorge erachtet selbst genutztes Wohneigentum als eine Form der Altersvorsorge. Versicherte haben somit die Möglichkeit, einen Teil ihrer Mittel aus der Pensionskasse zur Finanzierung einzusetzen.

Zwei Möglichkeiten stehen zur Wahl:

Vorbezug:
Ein Betrag kann entnommen und als Eigenmittel eingesetzt werden. Als Konsequenz des Kapitalbezugs werden die Altersleistungen reduziert. Der bezogene Betrag muss sofort versteuert werden. Das Antragsformular finden Sie hier.

Verpfändung:
Ein Betrag kann verpfändet werden. Dadurch kann beim Pfandnehmer (z.B. eine Bank) eine verbilligte zweite Hypothek erworben werden. Die Verpfändung hat weder eine Leistungskürzung noch eine Steuerbelastung zur Folge.

Mehr Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt.