Pensionierung
Altersrente/Kapitalabfindung
Versicherte Personen, welche das 65. Altersjahr erreichen, haben Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente. Endet das Arbeitsverhältnis einer aktiven versicherten Person zwischen dem 58. und dem 65. Altersjahr, so kann sie die Ausrichtung einer vorzeitigen Altersrente verlangen. Wird das Arbeitsverhältnis nach dem 65. Altersjahr fortgesetzt, so kann der Rentenbeginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgeschoben werden, längstens jedoch bis zum 70. Altersjahr.
Sinkt das Jahresgehalt zwischen dem 58. und 65. Altersjahr um mindestens 30%, so kann die Ausrichtung einer Teil-Altersleistung verlangt werden.
Die versicherten Personen haben die Möglichkeit bis zu 100% des vorhandenen Sparguthabens als Kapitalabfindung zu beziehen.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Hier ist die Anmeldung für die Pensionierung.