![](/dist/obwaldennpvo/2023/images/banner-follow.9560a188d2a83c9b37c4.jpg)
Gesetzliche Grundlagen
Die PVO ist eine Genossenschaft im Sinne von Art. 828 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Sie bezweckt die Durchführung der obligatorischen und überobligatorischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) für die Arbeitnehmer des Kantons, der Gemeinden und ihrer selbständigen öffentlich-rechtlichen und gemeinnützigen Institutionen.
Folgende Gesetze und Verordnungen sind anwendbar: