Eintritt

Sie sind neu bei einem Arbeitgeber beschäftigt, dessen berufliche Vorsorge durch die Personalvorsorgekasse Obwalden PVO abgewickelt wird. In die PVO aufgenommen werden Sie, wenn 

  • die Anstellung mehr als drei Monate dauert 
  • Sie mindestens 18 Jahre alt sind
  • das Jahresgehalt mindestens der Eintrittsschwelle entspricht.

Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber die Beitrittserklärung. Diese muss von Ihnen ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die PVO bietet zwei Vorsorgestufen für die versicherten Personen an. In der Vorsorgestufe 2 erhöhen Sie Ihren persönlichen Sparbeitrag. Der Wechsel der Vorsorgestufe ist per Eintrittsdatum resp. jeweils per 1. Januar möglich. 

Die bisher angesparten Kapitalien müssen an die PVO überwiesen werden. Für diese Überweisung benutzen Sie das Formular Übertragung Freizügigkeitsleistung früherer Arbeitgeber. Dieses übergeben Sie Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung. 

Zusätzliche Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt Eintritt.