unbezahlter Urlaub
Bei einem unbezahlten Urlaub bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, obwohl für eine bestimmte Dauer keine Arbeitsleistung erbracht und somit auch kein Gehalt entrichtet wird.
Damit Sie während dieser Zeit trotzdem gegen die Risiken Invalidität oder Tod versichert sind, können Sie Ihren Versicherungsschutz bis maximal 24 Kalendermonate aufrecht erhalten. Die genauen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt. Den unbezahlten Urlaub ist der PVO mindestens zwei Monate vor Beginn des unbezahlten Urlaubs mit dem entsprechenden Formular zu melden.