Vorsorge

Das Vorsorgesystem der Schweiz ist in drei Säulen aufgegliedert:

 1. Säule  2. Säule  3. Säule
Existenzsicherung: Berufliche Vorsorge: Individuelle Vorsorge:
Die AHV/IV soll - in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen - den Existenzbedarf angemessen decken. Die Pensionskasse soll - zusammen mit der AHV/IV - die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Form ermöglichen. Sie besteht z.B. aus persönlichen Ersparnissen, zusätzlichen Vorsorge-Versicherungen, Wohneigentum, usw.


Die zweite Säule steht für die berufliche Vorsorge. Ihre gesetzlichen Mindestleistungen sind im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Die Leistungen der PVO gehen über diese vorgeschriebenen Minimalleistungen hinaus: Sie bieten den Mitgliedern und deren Angehörigen einen umfassenden Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.