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Ihre berufliche Vorsorge liegt uns am Herzen!


Die PVO ist eine Genossenschaft im Sinne von Art. 828 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Sie bezweckt die Durchführung der obligatorischen und überobligatorischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) für die Arbeitnehmer des Kantons, der Gemeinden und ihrer selbständigen öffentlich-rechtlichen und gemeinnützigen Institutionen.