Das Vorsorgesystem der Schweiz ist in drei Säulen aufgegliedert:
1. Säule |
2. Säule |
3. Säule |
Existenzsicherung: |
Berufliche Vorsorge: |
Individuelle Vorsorge: |
Die AHV/IV soll - in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen - den Existenzbedarf angemessen decken. |
Die Pensionskasse soll - zusammen mit der AHV/IV - die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Form ermöglichen. |
Sie besteht z.B. aus persönlichen Ersparnissen, zusätzlichen Vorsorge-Versicherungen, Wohneigentum, usw. |
Die zweite Säule steht für die berufliche Vorsorge. Ihre gesetzlichen Mindestleistungen sind im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Die Leistungen der PVO gehen über diese vorgeschriebenen Minimalleistungen hinaus: Sie bieten den Mitgliedern und deren Angehörigen einen umfassenden Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.
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