Austritt

Beenden Sie das Arbeitsverhältnis oder sinkt Ihr Jahresgehalt unter die Eintrittsschwelle, so treten Sie aus der Personalvorsorgekasse Obwalden aus. 

Grundsätzlich wird das vorhandene Sparguthaben an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen.

Treten Sie keine neue Arbeitsstelle an oder ist Ihr Jahresgehalt unter die Eintrittsschwelle gesunken, dann überweisen wir das vorhandene Sparguthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl oder auf eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung Ihrer Wahl. Werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder in der beruflichen Vorsorge versichert, müssen Sie laut Freizügigkeitsgesetz sämtliche Guthaben auf Freizügigkeitskonten und -policen in die neue Vorsorgeeinrichtung einbringen.

Beachten Sie auch unser Merkblatt Austritt.

Mit diesem Formular teilen Sie uns mit, wohin das Sparguthaben überwiesen werden soll.