Verzinsung 2025 und Teuerungausgleich 2026
Die erfreuliche Entwicklung der Vermögensanlagen ging im Jahr 2025 weiter. Dies verschaffte dem Vorstand die Möglichkeit, für das Jahr 2025 eine Verzinsung von 2.75 % auf die Sparguthaben zu gewähren. Diese gilt für alle Versicherten, welche bis am 31. Dezember 2025 in der PVO versichert waren. Die provisorische Verzinsung für 2026 beträgt 1.25% (BVG-Mindestzinssatz). Der provisorische Zinssatz kommt für diejenigen Versicherten zum Einsatz, welche im Jahr 2026 aufgrund von Arbeitgeberwechsel oder Pensionierung unter dem Jahr austreten. Trotz der Verbesserung der finanziellen Situation der PVO per Ende 2025 bleibt die eingeschränkte Risikofähigkeit der Kasse erhalten. So musste aufgrund der im Jahr 2025 neu beschlossenen und umgesetzten Anlagestrategie der Zielwert für die Wertschwankungsreserve von 17% auf 18% erhöht werden. Entsprechend wird für die Rentenbezüger kein Teuerungsausgleich gewährt.