Invalidität

Invalidenrente
Anspruch auf Invalidenleistungen haben versicherte Personen, die im Sinne der Eidg. Invalidenversicherung (IV) zu mindestens 40% invalid sind und sofern sie bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität führte, bei der Personalvorsorgekasse Obwalden versichert waren. Anspruch auf eine ganze Invalidenrente entsteht mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 70%. Bei einer Teilinvalidität zwischen 40% und 70% besteht Anspruch auf eine Teilinvalidenrente gemäss dem Invaliditätsgrad.
Die ganze Invalidenrente beträgt 55% des versicherten Gehaltes, zahlbar bis zur Vollendung des 65. Altersjahres. Danach wird sie abgelöst durch die Altersrente. Während der Dauer der Invalidität wird das Sparguthaben mit Zins und Altersgutschriften auf Grund des letzten versicherten Gehaltes bis zum 65. Altersjahr weitergebildet.

Invaliden-Kinderrente
Bezieht die versicherte Person eine Invalidenrente, besteht Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern das Kindsverhältnis (Geburt, Adoption, Anerkennung) vor Beginn des Anspruchs auf Invalidenrente entstanden ist. Sind Kinder noch in Ausbildung oder zu mindestens 70% invalid, besteht der Anspruch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Die Invaliden-Kinderrente beträgt pro anspruchsberechtigtes Kind 20% der Invalidenrente.

Ausführliche Informationen zu den Leistungen bei Invalidität finden Sie im Merkblatt Invalidität.