Die AHV/IV soll - in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen - den Existenzbedarf angemessen decken. |
Die Pensionskasse soll - zusammen mit der AHV/IV - die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Form ermöglichen. |
Sie besteht z.B. aus persönlichen Ersparnissen, zusätzlichen Vorsorge-Versicherungen, Wohneigentum, usw. |