Aufschub der Altersleistungen über das Alter 65: Neue Möglichkeiten
Bisher wurde das Sparguthaben von versicherten Personen, welche ihr Arbeitsverhältnis nach dem Rentenalter 65 fortsetzten, bis zum Bezug der Altersleistungen verzinst. Neu kann die versicherte Person wählen, ob das Sparguthaben durch Beiträge weiter aufgebaut werden soll. Die versicherte Person und die Arbeitgebenden leisten dann die gleichen Beitragssätze wie vor dem Alter 65. Die versicherte Person muss dies der Kasse mit dem entsprechenden Formular schriftlich mitteilen. Das Merkblatt zur Pensionierung ist hier und das neue Reglement ist hier verfügbar.
Aus gesetzlichen Gründen endet die Weiterversicherung bei Erreichen des Alters 70. Dann muss zwingend die Altersleistung bezogen werden.