Gesetzliche Grundlagen

Die PVO ist eine Genossenschaft im Sinne von Art. 828 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Sie bezweckt die Durchführung der obligatorischen und überobligatorischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) für die Arbeitnehmer des Kantons, der Gemeinden und ihrer selbständigen öffentlich-rechtlichen und gemeinnützigen Institutionen.

Folgende Gesetze und Verordnungen sind anwendbar: